Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2024
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages der zwischen dem Mieter und dem Betreiber (der Berlin Liquide Bootstouren GmbH) über ein Boot abgeschlossenen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.
Auftragserteilung
Mit der Abgabe der Auftrags- oder Buchungsbestätigung in Form einer schriftlichen Zusage (Email-Form ist ausreichend) gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn eine Anzahlung von 50% geleistet wurde (siehe Zahlungsbedingungen).
Oder wenn eine elektronische Buchung über das Buchungssystem von Regiondo vom Betreiber bestätigt wurde.
Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Teilnehmerzahl ist gem. der Zulassung des Schiffes beschränkt.
Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart oder über Regiondo online getätigt, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen. Für eine verbindliche Buchung hat der Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% (vom Gesamtbetrag) innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Rechnung zu leisten. Nur dann ist der gewünschte Termin verbindlich reserviert. Der Fahrtantritt erfolgt nach Eingang der Restrechnungssumme. Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Absprache verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Betreiber berechtigt vom Buchungsvertrag zurückzutreten oder nach einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Rücktritt vom Chartervertrag
Verlangt der Kunde aus Gründen, die nicht vom Betreiber zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die Stornierungskosten zu tragen:
- bei Stornierung einer bestehenden verbindlichen Buchung bis 28 Tage vor Fahrtantritt 25% des Gesamtbruttopreises
- zwischen 28 und 14 Tagen vor Chartertermin 50% des Gesamtbruttopreises
- zwischen 13 und 1 Tag vor Chartertermin 75% des Gesamtbruttopreises
- am selben Tag ist auch bei Nichtantritt der Gesamtbruttopreis zu entrichten
Versicherung
Die Schiffe sind Kasko sowie Haftpflicht versichert.
Mietgut
Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Schiff zur Verfügung gestellt wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden. Behebt der dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden. Behebt der Betreiber gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Eine Verspätung von bis zu 40 Minuten auf Grund von Störungen am Schiff rechtfertigen keinen Nichtantritt oder die Erstattung des Gesamtbruttopreises, jedoch eine Mietminderung. Kann der Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Schiff nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Schiff zu übergeben soweit möglich oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind ausgeschlossen.
Nutzung des Schiffes
- Das Schiff darf nur vom verantwortlichen Schiffsführer bewegt werden, der einen entsprechenden Bootsführerschein vorweisen kann. Die Nutzung des Schiffes und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO zu erfolgen. Der Schiffsführer wird von einer anderen Firma gestellt und über den Betreiber weiterfakturiert.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, das Schiff in einer über das normale und vernünftige Maß hinausgehenden Intensität zu nutzen und zu verschmutzen. Zuwiderhandlung berechtigt zum sofortigen Abbruch einer Tour. Der Mietpreis wird hierbei nicht zurückerstattet. Im Falle einer übermäßigen Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 100,00 € erhoben, im Falle unsachgemäßer Benutzung der Bootstoilette ist eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 250,00 € fällig, beides neben eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen.
- Der Schiffsführer und das Personal des Betreibers sind dazu berechtigt, stark alkoholisierte oder aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellende Gäste von Bord zu verweisen oder die Tour sofort abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten, sollten die Gäste oder auch nur ein Gast unkontrollierbar erscheinen. Der vereinbarte Zahlungsbetrag ist auch dann in vollem Umfang fällig.
- Der Schiffsführer bestimmt Art und Stärke der Beleuchtung, Grad der Öffnung von Sonnen- oder Regenschutzplanen, Verteilung der Passagiere an Bord zwecks Lastverteilung, Lautstärke der Musik, Einbringen oder Nichteinbringen jeglicher Gegenstände, wo man Baden kann und wo geankert wird, wo man ein- und aussteigen kann.
- Der Schiffsführer entscheidet auch hinsichtlich Wellengang, Windstärke und Wetter, ob eine Fahrt angetreten werden kann oder nicht. Ab Windstärke 4, Beaufort 3, herrscht generell Fahrverbot für Sportboote, aber auch bei weniger Wind kann es geboten sein, nicht abzulegen, z.B. wegen zu starkem Regen, geringer Sicht oder jeglichem anderen wetterbedingten Grund. In einem solchen Fall wird vom Betreiber auf Kulanzbasis ein Ausweichtermin angeboten. Gegebenenfalls schon angefallenen Kosten wie z.B. die Anlegegebühr wird nicht zweimal in Rechnung gestellt. Es bleibt bei dem ursprünglichen Gesamtpreis.
- Die Mitnahme von Kindern und Haustieren ist vor Fahrtbeginn mit dem Betreiber abzustimmen. Kinder bis 12 Jahre und Gäste die nicht schwimmen können haben eine Schwimmweste anzulegen, die Ihnen der Schiffsführer zur Verfügung stellt. Generell hat der Schiffsführer das Recht, auch andere Passagiere zum Tragen einer Schwimmweste zu verpflichten.
- Der Mieter ist sich bewusst, dass das Boot den Anleger pünktlich verlassen muss. Verzögertes Boarding führt nicht zu mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus. Fünf Minuten nach dem Beginn der abgestimmten Mietzeit muss das Boot des Betreibers die Einsteigestelle verlassen, um anderen Booten Platz zu machen. Falls ein Mieter mehr als fünf Minuten zu spät kommt, kann es passieren, dass das Boot des Reeders auf ablegende andere Boote warten muss, bevor es wieder anlegen kann. Dies führt nicht zu mehr Mietzeit über die abgestimmte Endzeit hinaus. Desweiteren wird jegliche Verzögerung verursacht durch hohes Verkehrsaufkommen am Anleger oder andere Gründe nicht in mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus resultieren – diese Ursachen sind ausserhalb der Kontrolle des Betreibers. Auch ein Anleger-Wechsel kann vom Betreiber verfügt werden, sollte aus technischen oder logistischen Gründen oder wegen Sperrungen der eigentliche Anleger nicht verfügbar sein. Das hat keine Kostenreduktion oder Zeitänderung zur Folge. Sollte ein Boot durch die Polizei kontrolliert werden, resultiert dies auch nicht in mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus.
- Einbringen eigener Dekorationen oder eigenen Equipments, sowie deren Installation oder Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers und muss vor Auftragsende eigenständig und ohne Rückstände vom Kunden entfernt werden, ohne den anschliessenden Betrieb zu verzögern.
Haftung
Für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von seinen Gästen herbeigeführt werden. Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten. Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen. Das Schiff ist sauber zu halten. Die Nutzung der Hängematten geschieht auf eigenen Gefahr. Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 250,00 € sofort fällig.
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Wetterbedingungen, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Betreiber als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Sofern aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage eine Vermietung des Schiffes nicht möglich ist, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor.
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden oder Kosten, die dem Betreiber oder Dritten, z.B. spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Der Betreiber ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Betreibers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betreibers gehen zu Lasten des Kunden. Des Weiteren haftet der Kunde selber für das Eigenständige mitbringen von Elektrischem Equipment insbesondere: Laptop/ Notebook, Mixer/ Mischpult, Turntables, Interface, Digital Mixer, Mikrophon und Kopfhörer. Die Benutzung der Hängematten geschieht auf eigene Gefahr, und die Hängematten dürfen von maximal einer Person je Hängematte genutzt werden.
Bootsordnung / Hausordnung
- Die Bootsordnung ist strikt einzuhalten. Für die Einhaltung dieser ist der Vertragspartner verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere nachfolgende Verhaltensregeln. Der Verstoß gegen die Bootsordnung berechtigt zur fristlosen Kündigung und zum sofortigen Abbruch der Fahrt.
- Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten.
- Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten.
- Die Dächer der Schiffe dürfen nicht betreten werden.
- Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
- Insbesondere gilt: Berlin Liquide Bootstouren GmbH wendet sich gegen jede Form von sexistischen, rassistischen oder homophoben Äußerungen oder Handlungen. Bei Missachtung behalten wir uns vor, Gäste des Schiffes zu verweisen.
- Es ist die zugelassene Gesamtkapazität einzuhalten. Wir behalten uns vor, Gäste, die die zugelassene Personenanzahl des jeweiligen Bootes übersteigen, an Land zurück zu lassen.
- Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 250,00 € sofort fällig. Des Weiteren ist das Urinieren von Bord untersagt, es sind dazu die Toiletten zu benutzen.
- Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
- Vorbeifahrende, andere Boote dürfen weder belästigt, noch beleidigt werden.
- Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen.
- Das Baden von unseren Schiffen ist nur nach Absprache mit dem Schiffsführer gestattet, und nur wenn man schwimmen kann und dazu in der Lage ist eine Badeleiter hoch zu klettern.
- Das Tanzen auf den Bänken im Ober- und Unterdeck ist untersagt.
- Das Rauchen an Bord ist nur im gekennzeichneten Außenbereich gestattet.
- Offenes Feuer, sowie kohlebetriebene Shishas und Feuerwerkskörper sind ausdrücklich verboten.
- Das Boot ist sauber zu halten. An Bord gilt Glitzer,- und Konfettiverbot, wer dagegen verstößt muss 250€ Reinigung bezahlen.
- Falls das mitbringen von Hunden schriftlich gestattet wurde, sollten sie ihr Geschäft vor der Fahrt erledigen, dies ist an Bord nicht gestattet und wird bei Nichteinhaltung mit zusätzlichen Reinigungskosten verrechnet.
- Die Lautstärke der Musik wird vom Bordpersonal geregelt, nicht durch die Gäste.
- Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Boot bewegen. Wir haben für alle Kinder, nach Rücksprache, Schwimmwesten an Bord.
Gerichtsstand ist Berlin
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Schlussbestimmungen
Die zwischen dem Betreiber (Berlin Liquide Bootstouren GmbH) und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.
Berlin Liquide Bootstouren GmbH
Bouchestr. 39
D-12435 Berlin, Deutschland
Steuernummer: 137 226 51478
Ihr Ansprechpartner: Johannes Gottwik
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